Änderungen von KWP12 zu KWP12
| Ursprüngliche Version: | KWP12 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 21.12.2023, 16:05 |
| Neue Version: | KWP12 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 19.01.2024, 13:38 |
Kapiteltitel
Text
Von Zeile 2018 bis 1938:
auch im Kontakt zu den Bürger*innen. Deshalb wollen wir die Digitalisierung der Stadtverwaltung weiter entscheidendentschieden vorantreiben. Mit der Digitalisierung muss dabei stets eine Optimierung der Prozesse für Verwaltung und Bürger*innen
Von Zeile 2018 bis 1949:
Digitalisierung und den Arbeitsabläufen in der Stadtverwaltung in den Blick nehmen und dabei konkrete Vorschläge der Bürger*innenschaft für die verbesserte Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Stadtverwaltung aufzeigten.
Bei jedem Schritt zur Digitalisierung werden wir höchsteauf höchsten IT-Sicherheitsstandards, wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Verwaltungsverfahren und dieder Möglichkeit verschlüsselter Kommunikation mit allen Behörden, implementierenbestehen. Den Bürger*innen werden wirmuss dabei zugleich weiter die Möglichkeit einerdes analogen Alternative belassenZugangs bleiben, damit sie auch weiterhin über diesen Weg direkt mit den Behörden Kontakt aufnehmen können.
Von Zeile 2018 bis 1955:
mehrsprachig angeboten werden und der Internetauftritt der Landeshauptstadt auch jenseits allgemeinerüber allgemeine Informationen hinaus mehrsprachig und in einfacher Sprache ausgebaut wird.
Von Zeile 2018 bis 1966:
Wir wollen die Prozessabläufe innerhalb der Verwaltung weiter optimieren und Entscheidungenso zu einem spürbaren Bürokratieabbau für die Bürger*innen beitragen. Dazu müssen Antrags- und Genehmigungsprozesse kritisch überprüft und Impulse aus der Verwaltung besser bündelnBevölkerung aufgenommen werden. UnserEin Ziel ist, dass die Bürger*innen auch fürmuss es sein, Entscheidungen der Verwaltung besser zu bündeln, damit esfür Anliegen, die die Zuständigkeit mehrerer Behörden betreffen, nur eine zuständige Ansprechperson in der Verwaltung habengibt. In einem ersten Schritt werden wir dazu das Veranstaltungsbüro der Stadt Dresden wieder
Von Zeile 2018 bis 1971:
für alle Anliegen und Anträge haben. Dieses Prinzip wollen wir anschließend auf weitere Teile der Stadtverwaltung ausdehnen, damit diese zu einer wirkmächtigenechten Dienstleisterin für die Bürger*innen wird.
Von Zeile 2018 bis 1996 einfügen:
Nur mit guter Planung und einer Stadt als attraktiver Arbeitgeberin kann und wird es gelingen, mittel- und langfristig ausreichend qualifiziertes Personal für die
Von Zeile 2018 bis 2000 löschen:
weiter für ein integriertes Personalkonzept für die Landeshauptstadt einsetzen, aus dem klar hervorgeht, wann welche Stellen in der Verwaltung absehbar frei wird, wann man diese mit welchem Personal nachbesetzen muss, wie dieses Personal
Von Zeile 2018 bis 2005:
Wir werden eine Fortbildungsoffensive innerhalb der Stadtverwaltung anstoßen und uns dafür einsetzen, dass entsprechende Mittel zu Verfügung stellenstehen, um die Fort- und Weiterbildung innerhalb der Verwaltung intensiv zu fördern. Damit wollen wir erreichen, dass
Von Zeile 2018 bis 2012 einfügen:
kritischen Bewertung unterziehen, mit dem Ziel, dass sich die Übernahme von mehr Verantwortung auch in den Bezügen stärker widerspiegelt. Soweit dies rechtlich möglich ist, sollen Anforderungen an formale Qualifikationen bei sehr guter fachlicher und persönlicher Eignung keine starren Einstellungskriterien darstellen. Ebenso wollen wir durch die Vorgabe von Verfahrensgrundsätzen für die Stellenausschreibung nicht nur
Von Zeile 2024 bis 2026:
auszubauen. Bei der Besetzung von Kommissionen, Aufsichtsräten und Kuratorien durch die Landeshauptstadt setzenwerden wir uns dafür ein, dass diese mindestens zu 50 Prozent mitauf die konsequente Anwendung der Quotenregelung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes hinwirken und wollen darüber hinaus mehr Frauen besetzt werdendazu ermutigen, Positionen in entsprechenden Gremien zu übernehmen.
Von Zeile 2029 bis 2031:
aufzustellen. Die interkulturelle Kompetenz der Bediensteten der Stadtverwaltung werden wirmuss durch regelmäßige Schulungen verbessernt und stärker als bisher zur Voraussetzung für Beförderungen innerhalb der Stadtverwaltung machengemacht werden.
Von Zeile 2035 bis 2041:
für eine Transparenzsatzung auf der Grundlage des Sächsischen Transparenzgesetzes für Dresden aus. Diese soll Bürger*innen ermöglichen, zukünftig die Informationen von der Verwaltung offengelegt zu bekommen, die dieser vorliegen – von Bauplanungen über Dienstanweisungen bis hin zu statistischen Daten. Diese sollen nicht nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, sondern perspektivisch auch automatisch abrufbar auf einer Transparenzplattform eingestellt werden.Diese soll den Bürger*innen zukünftig den Zugriff auf alle Informationen ermöglichen, die der Verwaltung vorliegen – von Bauplanungen über Dienstanweisungen bis hin zu statistischen Daten. Perspektivisch sollen diese Informationen auf einer Transparenzplattform eingestellt werden und so ohne einen Antrag verfügbar sein.
Von Zeile 2046 bis 2051:
von Verhalten aufzeigt, welches zwar nicht strafbar ist, aber den Ruf und die Integrität der Verwaltung beschädigen kann. Darüber hinaus werden wir einen eigenständigen und mit eigenem Personal ausgestatteten Antikorruptionsbeauftragen in der Stadtverwaltung schaffen, an den sich auch Bürger*innen wenden können, wenn sie einen Verdacht auf korrumptives VerhaltenDarüber hinaus muss ein eigenständiger und mit eigenem Personal ausgestatteter Antikorruptionsbeauftrager in der Stadtverwaltung eingesetzt werden, an den sich auch Bürger*innen wenden können, wenn sie einen Verdacht auf Korruption in der Verwaltung haben.
Von Zeile 2056 bis 2057 einfügen:
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar, dass die Einwohner*innen starke gewählte Vertretungen haben müssen, welche die Verwaltung kontrollieren und die zentralen
Von Zeile 2061 bis 2070:
Insbesondere dieDie Umgangsformen innerhalb des Stadtrates haben in den letzten Jahren das AußenbildesAußenbild des des wichtigsten Entscheidungsorganes der Stadt massiv beeinträchtigt. Es bedarf dringend einer grundlegenden Verständigung über die politische Kultur innerhalb des Rates als auch über die Rolle des Oberbürgermeisters bei der Sitzungsleitung. Deshalb werden wir für die kommende Wahlperiode die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für die Mitglieder des Stadtrates vorantreiben. Ebenso sehenUm eine effektive Ratsarbeit zu ermöglichen, halten wir es als notwendig an, dassfür notwendig, die Strukturen des Stadtratses hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit in der kommenden Amtsperiode einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden, um eine effektive Ratsarbeit auch in Zukunftgrundlegend zu ermöglichenüberprüfen.
Von Zeile 2076 bis 2086:
Die 2019 eingeführte Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte und die Ausweitung der Rechte und Befugnisse der Stadtteilvertretungen war ein großer Erfolg, auch wenn durch landesgesetzliche Vorgaben weiterhin eine vollkommene Gleichstellung der Stadtbezirksbeiräte mit den Ortschaftsräten weiterhin verhindert wird. Um die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte weiter zu stärken, werden wir uns dafür einsetzen, ihnen das Maximum der nach der Gemeindeordnung möglichen Rechte zu geben. Deshalb werden wirSo müssen ihnen mehr Mitspracherechte bei der Verwendung von Finanzmitteln im Stadtbezirk einräumeneingeräumt werden. Ebenso wollen wir dienotwendig ist der Ausbau der Minderheitenrechte der Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte ausbauen und deren, die Stärkung ihrer Anfragerechte ebenso stärken, wie ihnenund ein Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen. Die Vergabe der Finanzmittel durch die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte wollen wir transparenter gestalten
Von Zeile 2099 bis 2113:
Die geltende Bürgerbeteiligungssatzung muss umgesetzt werdenist nun vier Jahre in Kraft. DazuIn einer Evaluation sollte erfasst werden, welche Formate bisher wie genutzt wurden, wo noch Hinterungsgründe für ihre Umsetzung bestehen und wie die Satzung für die Bürger*innen noch verständlicher werden kann. Wir möchten als weiteres Format auch Bürger*innengutachten in der Beteiligungssatzung verankern. Für die aus der Evaluation folgende verbesserte Umsetzung bedarf es eines Konzepts und ausreichender Ressourcen. Benötigt wird eine Koordinierungsstelle für Bürger*innenbeteiligung im Rathaus, die dieser Bezeichnung auch gerecht wird,. Sie muss zugleich Kompetenzsstelle innerhalb der Stadtverwaltung sein, die die verschiedenen Geschäftsbereiche beraten und weiterbilden kann, die Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung kennt und innerhalb der Verwaltung bekannt machen kann sowie die von den Fachämtern über die verschiedenen laufenden Vorhaben der Bürgerbeteiligung informiert wird. Dadurch kann sie Partizipation aktiv unterstützten und über Beteiligungsmöglichkeiten so informierten, dass auch Menschen erreicht werden, die sich nicht täglich mit Stadtpolitik beschäftigen. Als GRÜNE in den Gremien werden wir uns für die Durchführung von Informationsversammlungen, BürgerwerkstättenBürger*innenwerkstätten und BürgerempfehlungsverfahrenBürger*innenempfehlungsverfahren gemäß der Bürgerbeteiligungssatzung aussprechen, wann immer es möglich ist.
Wir sind der Überzeugung, dass durch ein Los bestimmte Bürger*innenräte die fachpolitischen Debatten in den Gremien sinnvoll ergänzen können. Durch die EtablierungErarbeitung von BürgergutachtenBürger*innengutachten in solchen Räten wollen wir es hierbei ermöglichen, dass zu bestimmten Fragestellungen und Planungsprozessen gezielt die Bewertung durch eineeiner zufällig ausgewählten Gruppe von Bürger*innen bereits, fachlich begleitet, frühzeitig in die Entscheidungsprozesse von Stadtverwaltung und Stadtrat eingebrachteinbezogen werden kann.
Von Zeile 2121 bis 2122 einfügen:
Beteiligungsverfahrens werden. Dies verstehen wir als einen ersten Schritt in Richtung eines Bürgerhaushalts. Zudem wollen wir die Beteiligungsmöglichkeiten am Gesamthaushalt, beispielsweise durch geeignete Werkstattverfahren, ausbauen.
Von Zeile 2128 bis 2130:
Im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Es gibt eine KinderbeauftragteKinder- und Jugendbeauftragte im Rathaus, die Interessen junger Menschen über Beteiligungsformate sammelt und bei Verwaltungs- bzw.
Von Zeile 2132 bis 2138:
bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten wollen wir deshalb für alle Einwohner*innen ab 16 Jahren öffnen. Darüber hinaus wollen wir analoge VerfahrenBeteiligungsformate für Kinder und junge Menschen schaffen sowie zusätzliche Beteiligungsformate schaffen, die diese altersgerecht ansprechen und in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Ziel muss es sein, dass künftig bei allen Maßnahmenwesentlichen Vorhaben zur Gestaltung des öffentlichen Raums, der Stadtplanung und des Verkehrsbei der Verkehrsplanung die Expertise von Kindern und junge Menschen zu berücksichtigen istJugendlichen berücksichtigt wird..